Infos zur GEAS-Reform:

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) und die beschlossenen Reformen sind extrem umfangreich und kompliziert. Vorab ein paar Infos zum Einstieg:

11 beteiligte Gruppen und Organisationen:

Wir sind seit 2008 im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge aktiv.

Seit 2016 betreiben wir das Internationale Begegnungszentrum in Pirna. Seit 2024 das "Sonnenfeld", ein Ort der Demokratie in Pirna-Sonnenstein.

Bei uns gibt es viele Angebote für Frauen*, ehrenamtliche Deutschkurse, Workshops, Ausstellungen, Feste uvm.

 

ag-asylsuchende.de

1951 Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wird beschlossen. Denn die Katastrophen im 2. Weltkrieg zeigten: Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung brauchen weltweit verbindlichen Schutz.

 

Genfer Flüchtlingskonvention

"Nie wieder!"

 

Niemand darf in ein Gebiet zurückgeschickt werden, in dem Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.

Geflüchtete Menschen dürfen nicht allein wegen ihrer Einreise bestraft oder inhaftiert werden.

Jede Asylprüfung muss individuell erfolgen.

 

2026 Die Reform des Gemeinsamen Asyl-Systems (GEAS) der EU verstößt gegen grundlegende Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention. Menschen auf der Flucht drohen gravierende Menschenrechtsverletzungen.

 

GEAS-Reform

"...ist jetzt?!"

 

Beschleunigte Grenzverfahren und Zurückweisungen an den Grenzen, bevor Asyl ernsthaft geprüft wurde.

 

 

Inhaftierung und geschlossene Lager für schutzsuchende Menschen

 

 

Pauschale Einstufung von immer mehr Staaten als „sicher“ ohne genaue Überprüfung der einzelnen Asylanträge



Die Festung Europa baut Gefängnisse - nicht Solidarität
Durch das GEAS-Anpassungsgesetz verschärft Deutschland die Maßnahmen im Migrationsrecht deutlich und setzt verstärkt auf freiheitsentziehende Instrumente. Haft wird zum Normalzustand. 
   
Wir beraten im Dresdner Abschiebeknast - bis der Knast Geschichte ist!

Einerseits entstehen neue Formen der Abschiebehaft, wie die sogenannte "Asylverfahrenshaft", die bei Fluchtgefahr angeordnet werden kann. Besonders schwerwiegend ist, dass hier selbst besonders schutzbedürftige Personen, sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen inhaftiert werden können. 

Andererseits entstehen neue Formen der Unterbringung, die zwar rechtlich nicht immer als Haft gelten, in ihrer Wirkung jedoch oft ähnlich restriktiv sind.

So können Asylsuchende künftig verpflichtet werden, sich über lange Zeiträume in speziellen Einrichtungen aufzuhalten, die faktisch haftähnliche Bedingungen aufweisen. In sogenannten Dublin- oder Rückführungszentren ist es möglich, Menschen bis zu zwei Jahre festzuhalten – nicht wegen einer Straftat, sondern allein aufgrund ihres Aufenthaltsstatus und weil sie Schutz suchen. Die Bewegungsfreiheit der Betroffenen wird in solchen Einrichtungen erheblich eingeschränkt, wodurch haftähnliche Zustände zum Alltag werden. 
Hinzu kommt die Abschaffung des verpflichtenden Rechtsbeistandes in Abschiebehaftverfahren. Damit entfällt eine erst kürzlich eingeführte Regelung, die die sicherstellen sollte, dass Betroffene ihre Rechte wirksam wahrnehmen können. Ohne Pflichtanwalt ist der Zugang zum Recht erheblich erschwert und es wird schwerer werden rechtswidrige Haftanordnungen anzufechten.
Insgesamt zeichnet sich eine Entwicklung ab, in der Haft und haftähnliche Zustände zunehmend zu einem regulären Bestandteil des Asylsystems werden. Doch Flucht ist nicht kriminell! Und Kinder gehören nicht in den Knast!


RoSa als Verein unterstützt FLINTA auf der Flucht beim Organisieren von Safer Spaces als Orte des Zusammenkommens und einander Aufbauens.

 

Gespräche bei Tee und Snacks, gemeinsame Bewegung, Handarbeiten und andere Aktivitäten können psychisch unterstützen und Wartezeiten überbrücken.

Sie bieten im besten Fall ein zeitweises Entkommen gewaltvoller Orte und fangen ab, wo staatliche Hilfe versagt. 

 

rolling-safespace.org

Die GEAS-Reform 2026 (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) ist eine der größten Umstellungen des EU-Asylrechts seit Jahrzehnten. Sie bringt einheitlichere, aber auch deutlich restriktivere Verfahren mit sich. Es soll schnellere Asylverfahren,mehr Grenzverfahren und mehr Haft bzw. geschlossene Unterbringung geben. Dadurch werden Menschen häufiger an Außengrenzen festgehalten, Asylverfahren laufen unter Zeitdruck. Das lässt weniger Raum für individuelle Fluchtgründe.

Für Frauen und FLINTA-Personen auf der Flucht hat das spezifische Konsequenzen. Ein zentrales Problem ist, dass die Reform Vulnerabilität zwar anerkennt, aber nicht konsistent und oft zu oberflächlich.

Geschlechtsspezifische Gewalt wie sexualisierte Gewalt und Zwangsheirat werden oft nicht rechtzeitig erkannt. Screening-Verfahren sind kurz, sodass traumatische Erfahrungen selten sofort erkannt werden. Außerdem setzt die Reform stark auf geschlossene oder halbgeschlossene Unterkünfte. 

Das erhöht das Risiko von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung wegen fehlender Privatsphäre und eingeschränktem Zugang zu Schutzräumen. Eine sichere Unterbringung würde Lage und Gestaltung von Räumen so planen, dass es Gewaltschutz und -prävention gäbe!
Die Überprüfung der besonderen Schutzbedürftigkeit asylsuchender Menschen soll als Screeningverfahren von der Polizei durchgeführt werden. Es ist nicht gegeben, dass diese spezifisch dazu geschult wird, abgesehen davon, dass ihre hauptsächliche Rolle in der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr ohnehin dem Gewähren von Schutz widerspricht. Stattdessen bräuchte es eine interdisziplinäre Prüfung auf besondere Vulnerabilität wie durch medizinisches Personal oder Kinderschutzbehörden, die zum Beispiel behandlungsbedürftige Erkrankungen erkennen und Opfer von Menschenhandel identifizieren. Außerdem braucht es für FLINTAs ein in Rechtsberatung geschultes und ein traumasensibles Fachpersonal, denn: „Grenzverfahren betreffen grundrechtssensibelste Bereiche und führen
regelmäßig zu psychischen und physischen Belastungen für Betroffene, die auch langfristige negative gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen können.“ (Stellungnahme BAfF e. V. GEAS-Reform, 8.7.2025, Seite 8).


Die neue GEAS Reform stellt die Weichen für die vermehrte Ausweisung von Asylantragstellenden in sogenannte "sichere Drittstaaten" . 
Dafür muss eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1) Verbindung zwischen dem Antragstellenden und dem Drittstaat, etwa durch Familienangehörige, einen früheren Aufenthalt oder sprachliche, kulturelle oder ähnliche Bindungen
2) Durchreise auf der Flucht durch den Drittstaat
3) Existenz einer Vereinbarung mit dem Drittstaat über die Aufnahme von Asylsuchenden
Auf dem Papier darf der asylsuchenden Person im "sicheren Drittstaat" keine Gefahr für Leib und Leben oder politische Verfolgung drohen. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, dass die asylsuchende Person wirksamen Schutz in dem Staat bekommen kann.
  
Und trotzdem galt in den letzten Jahren (2016-2025) die Türkei faktisch als ein solcher "sicherer Drittstaat".
Ein Staat, der kurdische Menschen unterdrückt, entrechtet, foltert, ermordert.
    
Fast 10 Jahre hat es gebraucht, bis der Oberste Gerichtshof die Türkei als nicht sicher eingestuft hat. 
Die Gefahr, dass eine solche falsche Einstufung als "sicherer Drittstaat" wieder erfolgt, ob mit der Türkei, mit Syrien oder anderen Staaten ist hoch. 
   
Und vor allem für kurdische Menschen fatal. Da diese sowohl  in Syrien, der Türkei, im Iran und im Irak zu einer gefährdeten Gruppe gehören. Deshalb muss ein Asylantrag immer inhaltlich geprüft werden und kann nicht aufgrund der Vergabe eines Sicherheitssiegels ausgespart werden.
    
Aufgrund der langen Verfolgungsgeschichte kurdischer Menschen kommt es oft vor, dass Familien in verschiedenen Ländern sesshaft geworden sind, zu denen aber keine (engere) Verbindung existiert. Laut der GEAS Reform können Asylsuchende auch dahin überführt werden, wenn der Staat als sicher eingestuft wurde. 
  


in Kooperation mit dem Netzwerk Kirchenasyl Sachsen 

 

Die Zukunft des Kirchenasyls nach der GEAS-Reform ist unsicher.

 

 

 

Dabei ist Kirchenasyl letzter, legitimer Versuch (ultima ratio) einer Gemeinde, Geflüchteten durch zeitlich befristete Schutzgewährung beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihrer Situation hinzuwirken. Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, treten für Menschen ein, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen, oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare Härten verbunden sind.
Das Kirchenasyl schafft Zeit für weitere Verhandlungen, für die Ausschöpfung aller Rechtsmittel und für eine sorgfältige Überprüfung des Schutzbegehrens, ein faires Verfahren und die Berücksichtigung aller Aspekte.
In vielen Fällen gelingt es, Entscheidungen von Behörden überprüfen zu lassen und ein neues Verfahren oder ein Bleiberecht zu erwirken. 
In allen Fällen werden die zuständigen Behörden über den Aufenthalt im Kirchenasyl unterrichtet. Ohne die Meldung an die Behörden gilt eine kirchliche Unterbringung nicht als Kirchenasyl!
Der Beistand durch Kirchenasyl wird immer gewaltfrei gewährt. Gemeinden beanspruchen keinen rechtsfreien Raum. Der Staat kann von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um die Abschiebung zu vollziehen. Es gibt aber eine grundsätzliche staatliche Toleranz des Kirchenasyls, die 2015 in Gesprächen zwischen Bundesamt (BAMF) und Kirchen deutlich bekräftigt wurde.


Wir bieten Rechtsberatung für queere Geflüchtete an: 

gerede-dresden.de/queer-refugees-rechtsberatung-legal-advice

Schnelle Verfahren?
Beschleunigte Asylverfahren übersehen besondere Schutzbedarfe queerer Menschen!
Wir fordern individuelle Verfahren mit Zeit!”
 
Gerechte  Asylberatung?
Queere Schutzsuchende bekommen keine queersensiblen Verfahren oder Beratungen.
Wir fordern fachkundige Asylberatungen!
 
Gerechtes Asylsystem?
Queere Geflüchtete erleben in Sammelunterkünften oft Gewalt und Gefahr!
Wir fordern sichere Unterkünfte und Schutzräume!


Wir bieten Beratung für asylsuchende, geduldete und arbeitssuchende Geflüchtete an.

    

www.saechsischer-fluechtlingsrat.de

Abschottung nach Statistik trifft die Schwächsten

Würde ist nicht verhandelbar

Jeder Mensch hat Recht auf ein individuelles Asylverfahren

 

Vor 3 Jahren haben wir an die damalige Bundesregierung zu GEAS appelliert:

"Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes! Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage." 

 

In 10 Wochen ist es soweit:

Mit der GEAS Reform wird der nicht nur an den Grundfesten des Rechtsstaates gerüttelt, sondern es werden auch bereits existierende Probleme des europäischen Asylsystems noch verschärft.



Die Seebrücke arbeitet auf eine Zukunft hin, in der alle Menschen sicher fliehen, migrieren, ankommen und bleiben können. Wir arbeiten dezentral und sind im deutschsprachigen Raum aktiv.

Lokalgruppe Seebrücke Leipzig

Lokalgruppe Seebrücke Dresden

www.seebruecke.org

Politik, die krank macht: Die GEAS-Reform und das Recht auf Gesundheit
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) soll Verfahren „schneller, einheitlicher und fairer“ machen, führt jedoch faktisch zu mehr Abschreckung und eingeschränkten Rechten – auch im Gesundheitsbereich. Statt Schutz zu stärken, werden bestehende Ungleichheiten für Schutzsuchende weiter vertieft.
Grenzverfahren und gesundheitliche Folgen
Verpflichtende Screeningverfahren an den EU-Außengrenzen zwingen Schutzsuchende, in haftähnlichen Strukturen zu verbleiben. Diese Bedingungen erhöhen nachweislich das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen. Gleichzeitig dienen medizinische Untersuchungen zunehmend administrativen Zwecken, etwa zur Einschätzung der Abschiebefähigkeit. 

 

Beschleunigte Verfahren, unzureichende Versorgung
Sogenannte Grenzverfahren sollen innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen werden – zu kurz, um komplexe Fluchtgeschichten und gesundheitliche Probleme angemessen zu erfassen, gleichzeitig zu lang für ein Leben in Unsicherheit, eingeschränkter Bewegungsfreiheit und Isolation.
Diese Bedingungen können gesundheitliche Belastungen verstärken, während medizinische Bedürfnisse im Verfahren oft unzureichend berücksichtigt werden. Die Lösung liegt jedoch nicht in einer Verlängerung solcher Strukturen, sondern in der grundsätzlichen Frage, warum Schutzsuchende überhaupt unter diesen Bedingungen leben müssen.

 

Gesundheit im Asylsystem: ein bewusst begrenztes Recht

In Deutschland ist die medizinische Versorgung für Asylsuchende bereits jetzt stark eingeschränkt: Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sie in den ersten 36 Monaten lediglich eine reduzierte medizinische Versorgung, die sich meist auf akute Behandlungen begrenzt, wodurch chronische und psychische Erkrankungen häufig zu spät erkannt und behandelt werden.
Sammelunterkünfte als Risikofaktor
Die in der Regel unfreiwillige Unterbringung in Sammelunterkünften verstärkt gesundheitliche Belastungen, etwa durch Enge, mangelnde Privatsphäre und soziale Isolation. Studien zeigen besonders hohe Raten von Depressionen und Angststörungen, verstärkt durch weitere Hürden, etwa sprachliche, administrative und rechtliche Barrieren. Diese Bedingungen verschlechtern den Gesundheitszustand vieler Menschen erheblich – und sie sind kein Zufall, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen.
Externalisierung und globale Gesundheitsrisiken
Die Verlagerung von Verantwortung in sogenannte Drittstaaten mit oft schwächer ausgebauten Gesundheitssystemen gefährdet die Sicherstellung medizinischer Versorgung. Es besteht das Risiko, dass notwendige medizinische Behandlungen unterbrochen oder gar nicht erst begonnen werden können.
Gesundheit als Menschenrecht
Gesundheit ist ein grundlegendes, international anerkanntes Recht, wird im Asylsystem jedoch zunehmend politisch eingeschränkt. Gesundheitliche Risiken erscheinen dabei nicht als unbeabsichtigte Nebenfolgen, sondern zunehmend als strukturell in Kauf genommene Konsequenz einer Politik der Abschreckung.
Und genau darin liegt die zentrale Kritik an der GEAS-Reform: Sie organisiert nicht Schutz – sondern Ausgrenzung.
Militarisierung der Festung Europa unter GEAS 
Mit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Asylstems (GEAS), die bis Juni 2026 vollständig umgesetzt werden soll, verschärfen Deutschland und die EU weiter ihre menschenfeindliche und tödliche Abschottungspolitik. Die Festung Europa wird zunehmend militarisiert - mit dem Ziel Menschen auf der Flucht bereits an den Außengrenzen aufzuhalten, oder diese gar nicht erst erreichen zu lassen. Schon heute versucht die EU ihre Grenzen abzuriegeln. An vielen Grenzabschnitten sind  meterhohe Stacheldrahtzäune errichtet, FRONTEX und Überwachungssysteme wie  EUROSUR beobachten Grenzen mit Satelliten, Drohnen und Sensoren. Mit der Umsetzung der GEAS Reform werden sich diese Entwicklungen weiter verschärfen. 
Geplant sind verpflichtende Grenzverfahren und der massive Ausbau von Haft- und 
Internierungsstrukturen. Grenzlager und kontrollierte Zonen sollen möglich machen,
Menschen bereits an den Grenzen festzuhalten, während ihre Asylanträge im  Schnellverfahren geprüft werden. Das bedeutet faktisch Haft ohne richterlichen Beschluss und mit eingeschränktem bis keinem Zugang zu Rechtsberatung. 
Parallel wird das Grenzregime technisch und personell ausgebaut.  Bis 2027 sind 5,6 Milliarden Euro für mehr Personal, mehr Überwachungstechnologien und mehr Abschiebungen eingeplant. Schon heute führen Grenzschutzoperationen an den Außengrenzen der EU zu Verletzten und Toten. 2025 sind täglich mindestens 21 Menschen auf ihrem Weg nach Europa ums Leben gekommen, die Dunkelziffer liegt hierbei vermutlich noch höher. 
Sicherheitskräfte und die Grenzschutzagentur Frontex sind zusätzlich systematisch in 
Pushbacks (Illegale gewaltsame Zurückweisungen von Schutzsuchenden ohne Zugang zu einem Asylverfahren) verwickelt. Menschen werden auf See zurückgedrängt, aus Booten gezwungen, an Land geschlagen oder in lebensgefährliche Situationen gebracht. Betroffene und NGOs berichten von 
Zerstörung von Booten, Gewalt und Misshandlungen.
Je stärker die EU ihre Grenzen militärisch abschottet, desto brutaler werden die Methoden, mit denen Menschen auf der Flucht abgewehrt werden und führt somit zu mehr Gewalt, mehr Entrechtung und letztlich mehr Toten - an den Grenzen, auf dem Meer und auf den Fluchtrouten durch Europa. 


The Refugee Law Clinic Leipzig is an initiative organised by volunteers. We offer free legal advice concerning matters of asylum and residence law.

 

rlcl.de

Unsere Beratung ist kostenlos, unabhängig und nach Möglichkeit bzw. auf Wunsch anonym. In der Beratung liegt das Hauptaugenmerk auf einem verständlichen und ehrlichen Informieren und der gemeinsamen Abwägung von Handlungsmöglichkeiten. Wir verfolgen als Ziel, Geflüchteten und Migrant*innen die notwendige rechtliche Hilfestellung insbesondere im Asylverfahren zu geben.

Im Vordergrund steht die Schaffung des Zugangs zu kompetenter und vollständig unabhängiger Rechtsberatung, solange diese von staatlicher Seite nicht gewährleistet wird, obwohl das Recht auf Asyl ein verbürgtes Menschenrecht ist.

Darüber hinaus ist es mit Art. 16a im Grundgesetz als Grundrecht verankert.

Unsere Rechtsberatung kann erst am Ende einer langen Kette von Rechtsverwehrungen für Geflüchtete ansetzen.

Angesichts der gegenwärtigen unzureichenden und komplizierten Informationsbereitstellung für Asylantragsteller:innen bleibt unsere Beratung leider weiterhin notwendig, um die Lücke einer unabhängigen, unentgeltlichen und einzelfallorientierten Rechtsberatung am Ende einer langen Kette von Rechtsverwehrungen zu schließen, oder dies zumindest zu versuchen.

Über die Rechtsberatung und der Vereinsarbeit im Arbeitskreis hinaus versuchen wir durch Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Themen rund um Flucht und Asyl sichtbar zu halten und in der Debatte einen Beitrag zu leisten.

Dabei muss uns bewusst sein, dass wir Teil des rassistischen Systems sind. Es bedarf eines strukturellen Umdenkens: Von einer eurozentrischen Haltung gegenüber Personen mit Fluchterfahrung, hin zu einer verständnisvollen Aufbereitung und Auseinandersetzung mit der Situation der Geflohenen in den Herkunftsländern und den Schwierigkeiten am Ankunftsort.



Nein! zur Bezahlkarte Dresden unterstützt als selbstorganisierte Initiative Betroffene der diskriminierenden Bezahlkarte, die dadurch einer Bargeldlimitierung ihrer Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz von 50€ im Monat ausgesetzt sind. Mit Hilfe eines breiten Tauschssystems erhalten Betroffene Zugang zu einem höheren Bargeldbetrag. 
Statt Ausgrenzung, Stigmatisierung und staatlicher Kontrolle, hin zu einem würdevollerem Leben mit mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe.
Wir fordern die Abschaffung der Bezahlkarte!

neinzurbezahlkarte.de/dresden

Insta: NZBK_DD

Die GEAS-Reform kommt und mit ihr eine bisher nicht da gewesene Verschärfung des Asylrechts in ganz Europa.
Die Festung baut aus, an ihren Außengrenzen, sowie im Inneren. Deutsche Institutionen setzen dabei alle Hebel in Bewegung, um die europäischen Vorgaben mit besonderer Härte in geltendes Recht zu überführen.
Dabei dient das Asylbewerberleistungsgesetz seit nunmehr 30 Jahren als Testfeld für den Abbau sozialer Rechte und der Errichtung eines autoritären Sozialstaats.
Das Gesetz soll im Zuge des GEAS-Anpassungsgesetzes eine zusätzliche Verschärfung erfahren.
Um Geflüchtete in Zukunft zur „freiwilligen“ Ausreise zu bewegen, sollen weitreichende Kürzungen bis hin zur vollständigen Streichung ihrer Sozialleistungen möglich sein. 
Diese Maßnahmen sollen ebenso zur Sanktionierung und Disziplinierung in den sogenannten, neu entstehenden Sekundärmigrationszentren zum Einsatz kommen. So sollen beispielsweise Menschen mit drastischen Leistungskürzungen bestraft werden, wenn sie gegen die verhängten Meldepflichten in den zentralen Unterbringungen verstoßen oder diese entgegen der Auflagen verlassen.
Folgenreich geahndet werden auch Verstöße gegen die Hausordnung in den jeweiligen Unterkünften.
Die angewendeten Repressalien limitieren nicht nur die Bewegungsfreiheit der Betroffenen massiv, sondern schränken ihre gesellschaftlichen Zugänge und Handlungsspielräume weiter ein. 
 
GEAS verschärft die fortschreitende soziale Ausgrenzung von Schutzsuchenden!
Wir sagen Nein zur Relativierung der Menschenwürde!
Wir bleiben solidarisch! Wir leisten Unterstützung, wo der Staat diese aktiv verwehrt! 

 



Wir sind SaLzig (Solidarität aus Leipzig). Wir setzen uns als Verein solidarisch für geflüchtete Menschen in Deutschland ein. 

 

Unterstütze mit deiner Spende die Bezahlung von Anwaltskosten, Bustickets oder Ähnlichem. Das Geld wird auf jeden Fall weitergegeben! 

Möchtest du eine Spendenquittung?
Schreib' uns dafür einfach eine E-Mail mit deinem vollen Namen, deiner Adresse und dem Betrag,  den du vorhast zu spenden. Außerdem kannst du, über diesen Weg auch Fördermitglied werden. Das geht schon ab 12€ im Jahr. 

Kontoinhaber*in: SaLzig e.V.
IBAN: DE 9443 0609 6713 2370 4000
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Spende

Wir stehen für eine Welt ein, in der niemand aufgrund von Grenzen und Nationalstaatlicher Gewalt in seiner Freiheit eingeschränkt wird und unterstützen Menschen in ihren Kämpfen für das Recht, zu Bleiben. Insbesondere diejenigen, die aufgrund des einschränkenden Asylrechts, der bürokratischen Hürden und mangelndem Wohnraum gezwungen sind, in abgeschotteten Erstaufnahmeeinrichtungen unter prekären Verhältnissen in und um Leipzig leben müssen.

 

Wir verstehen uns als Netzwerk, und sind offen für neue Menschen in der Gruppe. Unsere praktische Arbeit besteht aus regelmäßigen Lagerbesuchen in der Erstaufnahmeinrichtung Dölzig (40 Busminuten von Leipzig), um Willkommen zu heißen, kennenzulernen, zu vernetzen und eine Anlaufstelle für alle möglichen Fragen zu sein, die ausserhalb des staatlichen Asyl- und Beratungssystems arbeitet. 
Wir vermitteln an Beratungsstellen, Anwält*innen, Sprachkurse und bilden sogenannte Unterstützungsgruppen. 
Oft handelt es sich um Fragen zum bürokratischen Prozess des Asylgesuchs oder Aufenthaltrechts, um den Wunsch nach regelmäßigen Deutschkursen oder medizinischer Beratung.
Außerdem öffnen wir auch außerhalb von Dölzig regelmäßig Räume um Deutsch zu lernen, Fragen zu stellen und für Solidarität, politischen Austausch und gemeinsame Organisation. 


Unsere Spendengelder nutzen wir einerseits für direkte finanzielle Unterstützung z.B. für Bustickets nach Leipzig, Anwaltskosten, Beratungskosten. Denn das Taschengeld, das in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausgezahlt wird, reicht nicht aus, um ein würdevolles, selbstbestimmtes Leben zu führen. Zudem wird den Menschen durch z.B. die rassistische Bezahlkarte das Leben zusätzlich erschwert.


Daneben besteht unserere Vereinsarbeit auch darin, Aufmerksamkeit für abgeschottete Unterkünfte, die eingeschränkte Freiheit geflüchteter Menschen und antirassistische Arbeit zu erzeugen. Dafür laden wir regelmäßig zum gemeinsamen Abendessen und Vorträgen im Zentrum Leipzigs ein und vernetzen uns mit anderen Gruppen, nutzen die kritischen Einführungwochen an der Uni oder abschiebekritische Stadtrundgänge, um dem Thema Gehör zu verschaffen.