Selbstverständnis der Dresdener Abschiebehaftkontaktgruppe

„Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“[i]
Seit Ende 2018 werden in Dresden erneut Menschen allein zum Zweck der Vorbereitung beziehungsweise Durchführung ihrer Abschiebung inhaftiert. Aus der Erfahrung der einstigen Dresdner Abschiebungshaftkontaktgruppe[ii] sowie aus nationalen und internationalen Studien wissen wir, dass Abschiebungshaft die Würde der betroffenen Menschen verletzt, sie psychisch und physisch krank macht.[iii]

Deshalb haben wir uns aus verschiedenen Initiativen[iv] und als Einzelpersonen zu einer neuen Abschiebehaftkontaktgrupppe Dresden zusammengeschlossen, um den inhaftierten Menschen Beistand, Beratung und Unterstützung anzubieten. Wir wollen ihre erzwungene Isolation aufbrechen, ihnen zuhören und für sie zum Sprachrohr werden, dort, wo ihre Rechtsansprüche, Interessen, Bedürfnisse und Sorgen kein Gehör finden.

 

Dies setzen wir innerhalb der Haftanstalt im Kontakt mit der Anstaltsleitung, dem Beirat und dem Personal um, aber auch auf dem Rechtsweg vor den Amtsgerichten in Kooperation mit engagierten Rechtsanwält*innen. So versuchen wir unser Möglichstes, um Haftbedingungen zu verbessern, Haftentlassungen zu erreichen und Abschiebungen abzuwenden.

 

Die Perspektive der Behörden nehmen wir zur Kenntnis, analysieren und hinterfragen sie im kritischen Dialog. Auf Einhaltung menschenrechtlicher Standards und der Prinzipien des Grundgesetzes bestehen wir.

 

Den inhaftierten Geflüchteten begegnen wir als gleichwertigen Mitmenschen, gehen auf ihre Bedürfnisse ein und begleiten sie unterstützend und ermutigend.

 

Wir lehnen sowohl das Prinzip der Abschiebung als auch die daraus resultierende Abschiebungshaft als unmenschlich ab.



[i]Bundesverfassungsgericht (Urteilsbegründung vom 18.07.2012 1BvL 10/10)

[ii]Sächsischer Flüchtlingsrat (2014): Abschiebungshaft in Sachsen – Abschiebungsgefangene aus Sachsen: Texte von Abschiebungsgefangenen, Gefängnis-Angestellten und Ehrenamtlichen der Abschiebungshaftkontaktgruppe Dresden

[iii]Bzgl. Deutschland und andere EU-Staaten z.B. Jesuite Refugee Service-Europe (2010): Becoming Vulnerable in Detention – Civil Society Report on the Detention of Vulnerable Asylum Seekers and Irregular Migrants in the European Union (The DEVAS Project), Brüssel: JRS Europe.

Vgl. Von Borstel, Martin (2013): Abschiebungshaft macht krank! In: „Haft ohne Strafttat – Fakten und Argumente gegen Abschiebungshaft. Hrsg.: Flüchtlingsrat Brandenburg, Flüchtlingsrat Schleswig Holstein, Humanistische Union. Berlin, S. 47-54

z.B. USA: Brabeck, Brinton Lykes und Lustig (2013): The Psychosocial Impact of Detention and Deportation on U.S. Migrant Children and Families – A Report for the Inter-American Human Rights Court, Boston, Massachussets: Boston College

Vgl. Sächsischer Flüchtlingsrat (2017): Dossier Abschiebung. 4: Info Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam.

[iv] AG Asylsuchende Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge e.V., Ausländerrat Dresden e.V., Gerede e.V., Kontaktgruppe Asyl e.V., Refugee Law Clinic Dresden e.V., Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.