PM vom 25. Februar 2019: Grundrechtsverletzung in Abschiebehaftvollzug - Innenministerium will Fehler bei Zwangsernährung verschleiern

Zwangsernährung und Fesselung in Abschiebehaft erfolgten ohne Gerichtsbeschluss

Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen. Am 14. Januar wird er aus der Abschiebehaftanstalt Dresden in das Krankenhaus Dresden Friedrichstadt verlegt. Mit einer Fußfessel ans Bett gekettet, wird er unter Aufsicht von Beamt*innen der Landesdirektion zwangsernährt. Erst am 17. Januar werden diese Maßnahmen vom Amtsgericht Dresden bestätigt. Eine Kleine Anfrage im Landtag zeigt nun, dass das Staatsministerium des Inneren beziehungsweise die Landesdirektion von alledem nichts mitbekommen haben will. Es wird auf das Krankenhaus verwiesen, dass die Zwangsernährung durchgeführt habe. Außerdem gelte das Abschiebungshaftvollzugsgesetz nicht für Menschen in Abschiebungshaft, die sich außerhalb der Einrichtung befinden. "Diese Antwort ist der blanke Hohn. Die Landesdirektion hielt Herrn Al Bedam unter ständiger Aufsicht und kennt die strengen Regelungen zu Freiheitsentziehungen, sei es in einer Psychiatrie oder in einer Abschiebehaftanstalt. Es gab für die Einweisung in die Psychatrie keinen neuen richterlichen Beschluss. Die Abschiebehaft galt weiter, wurde nur an einem anderen Ort fortgeführt. Fakt ist: Die Landesdirektion war für Herrn Bedam zuständig und kann hier nicht die Verantwortung von sich weisen. Sie hat sich mögliche Fehler des Krankenhauses zuzschreiben, beziehungsweise für Aufklärung zu sorgen. Die vorliegende Antwort ist indes nicht anders denn als Verschleierung von Grundrechtsverletzungen zu bewerten." kommentiert Toni Kreischen. Die sich nun ergebenden Nachfragen muss das Innenministerium erneut beantworten.

 

Herr Al Bedam ist der bald zweifache Familienvater, der am 31. Januar aus der Haft abgeschoben wurde. Er hatte gegen seine drohende Abschiebung mit einem Hungerstreik protestiert. Am 31. Januar wurde er nach Marokko abgeschoben, die Vaterschaft für sein ungeborenes Kind konnte noch anerkannt werden. Die Pressemitteilungen der Abschiebehaftkontaktgruppe vom 24. Januar hier und vom 04. Februar hier.

 

*Name geändert.