Vorwürfe von Misshandlung in Abschiebehaft Dresden
In der Abschiebehaftanstalt in Dresden hat sich im Mai und Juni eines gezeigt: die Landesdirektion ist nicht auf die Realitäten in einem Gefängnis vorbereitet. Ein schwer an
den Folgen des Vollzugs tragender Mensch zeigte selbstverletzendes Verhalten. Die Reaktion der Landesdirektion kannte nur eine Richtung: mehr und mehr Sanktionen.
Die Vorwürfe, die Herr R. gegenüber dem Mitglied der Abschiebehaftkontaktgruppe Anfang Juni erhebt, wiegen schwer. Er ist aufgebracht, als er erzählt, nackt in einem isolierten Raum gesperrt und
dort gefesselt worden zu sein. Es sind viele Anschuldigungen, die er erhebt. Auch seine Freundin deutscher Staatsbürgerschaft, die ihn regelmäßig besucht, weiß nicht nur Gutes zu berichten. Am
06. Juni besuchen ihn zwei Mitglieder der Kontaktgruppe, sie sehen seine Verletzungen an den Füßen, an den Handgelenken, Herr R. kann seinen Kopf nicht bewegen. Liest man die Schilderungen, die das Staatsministerium des Inneren auf Anfrage der
Abgeordneten Juliane Nagel zu den Vorwürfen gegeben hat, lässt sich erklären, wie Herr R. diese Verletzungen erhalten hat. Massives, selbstverletzendes Verhalten legte er an den Tag, als er
in den "besonders gesicherten Unterbringungsraum (bgU)" gesperrt und, im Verlauf der Nacht vom 04. auf den 05. Juni, später auch gefesselt wurde. Als er seinen Kopf gegen die Wand schlug, wurde
ihm ein Kopfschutz angelegt. Um 23.45 Uhr wurde ein Arzt hinzugerufen, der, so das Innenministerium, keine Bedenken gegen das Einsperren im bgU hatte. Auffallend ist, dass sich das
Innenministerium ausschweigt hinsichtlich des Beginns der besonderen Sicherungsmaßnahme wie dem Zeitpunkt ihrer Anordnung.
Vorfall zeigt: Transparenz muss Landesdirektion noch lernen
Die Abschiebehaftkontaktgruppe reagiert. Das Mitglied, welches im Haftverfahren auch Person des Vertrauens von Herrn R. ist, informiert die Beiratsmitglieder per Mail. Der Beiratsvorsitzende,
Geert Mackenroth, fordert eine Stellungnahme an. Die kommt und wird auch dem Mitglied der Abschiebehaftkontaktgruppe zugesandt. Sie lautet ähnlich wie die Antwort des Innenministeriums auf die
öffentliche Anfrage von Juliane Nagel. Bei vielen der Vorwürfe steht Aussage gegen Aussage. Die Landesdirektion offenbart in ihrer eigenen Stellungnahme ihr inadäquates Handeln. Unklar ist
beispielsweise, warum sie trotz eingeleiteter, interner Ermittlungen nicht sofort den Beirat informierte. "Es brauchte erst die Aufmerksamkeit und die Bemühungen der Abschiebehaftkontaktgruppe,
damit Bewegung in die Sache kam." kritisiert Toni Kreischen für die Gruppe, hoffend, dass der Beirat in seiner nächsten Sitzung der Landesdirektion deutlich signalisieren wird, dass sie ihn
proaktiv über alle besonderen Ereignisse zu informieren hat.
Was abzusehen war - Vollzug der Abschiebehaft birgt für Betroffene katastrophale Ereignisse
Kreischen stellen sich nach wie vor Fragen. "Klar ist, die Landesdirektion hat reagiert und die massiven Vorwürfe des Inhaftierten, mit Schlägen traktiert worden zu sein, wurden nicht bestätigt.
Was sich aber zeigt, ist: bei Menschen, die große Probleme haben, in der Ausnahmesituation namens Haft ohne Straftat die Ruhe zu bewahren, ist das diensthabende Personal der Landesdirektion null
vorbereitet." Dieser Vorwurf wiegt umso schwerer, als dass mindestens seit dem 29. Mai klar war, dass der Vollzug Herrn R. zusetzt. Folgende Fragen bleiben bisher mit Blick auf die Nacht vom 04.
auf den 05. Juni offen:
Kreischen versteht weiterhin nicht, wie ein Mensch, der sich so massiv selbst verletzt, einer "besonderen Sicherungsmaßnahme" ausgesetzt wird, die ihn in jeglicher Hinsicht
demütigt. "Beispielsweise meinte er uns gegenüber, er sei nackt gewesen. Nun schreibt die Landesdirektion in einer separaten, an uns gerichteten Stellungnahme, dass das T-Shirt irgendwann
zerrissen war und es ihm entnommen wurde. Das ist eine Situation, die keinem Menschen zuzumuten sein sollte. Für einen Menschen, der sich bereits windet und ganz klar signalisiert, dass er Hilfe
braucht, muss diese Ohnmacht katastrophal sein." Kreischen unterstreicht nochmals, dass Herr R. keine Straftat begangen hat, dass es Studien gibt, die zeigen, welche Wirkung Abschiebehaft auf die
Psyche hat. Die waren der Landesdirektion auch bekannt. Der Sächsische Flüchtlingsrat hatte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens um das Abschiebehaftvollzugsgesetz in einer vom Innenministerium angefragten Stellungnahme die wissenschaftlichen
Erkenntnisse dargelegt. "Was her muss, sind glasklare Kriterien, ab wann ein Mensch nicht mehr haftfähig ist und entlassen werden muss." fordert Kreischen. Das wird Herrn R. nur nichts mehr
bringen. Am 11. Juli wird er nach Marokko abgeschoben. Er will seine Freundin wiedersehen und sie ihn.
Anmerkung bezüglich der Strafanzeige: die Strafanzeige wurde am 10. Juni per Fax an die Staatsanwaltschaft Dresden übermittelt. Neben der Antwort des Innenministeriums auf Anfrage bestätige
die Staatsanwaltschaft auch telefonisch, dass ihr keine Anzeige vorliege. Ein möglicher Grund ist, dass diese durch den Umzug der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft verloren ging. Die
Faxbestätigung ist jedoch eindeutig. Die Kontaktgruppe hat diese erneut übermittelt.
Noch eine Anmerkung vom 25.07.: Die Strafanzeige wurde durch Herrn R. gestellt. Die Kontaktgruppe hat sie lediglich in der Abschiebehaftanstalt aufgenommen und übermittelt.
Kontakt
Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden
Toni Kreischen
Mail: kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de
0163 1673056
www.abschiebehaftkontaktgruppe.de