PM vom 22. Oktober 2019: Sachsen schützt Familien nicht

Der Abschiebewahn in Sachsen kennt keine Grenzen. Kindeswohl und der Schutz der Ehe und Familie spielen keine Rolle mehr. Durch die Abschiebehaft und die Abschiebung wurden ein Vater wurde kürzlich von seinem Sohn getrennt, eine Ehemann ist es bereits für sehr lange Zeit von seiner Frau.

"Sachsen ist ein familien- und kinderfreundliches Land" - so steht es auf dem Familienportal des Landes familie.sachsen.de
Das Land stärke die Familien und unterstütze sie in allen Lebenslagen.
Das ist auch seine grundgesetzliche Pflicht: Nach Art. 6 Abs. 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Zwei Fälle aus der Abschiebehaft zeigen exemplarisch, dass das eine Lüge ist und zumindest für ausländische oder aber auch binationale Familien und Ehen nicht gilt.

Fall 1: Trennung vom 8-jährigen Sohn auf unbestimmte Zeit

Herr B. wurde am 11.10.2019 nach Algerien abgeschoben. Obwohl er einen 8-jährigen deutschen Sohn hat. Die Vaterschaft ist anerkannt, auch die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge liegt vor. Im Familienrecht sind das die notwendigen Unterlagen, die bestätigen: Hier kümmert sich ein Vater um sein Kind. Den sächsischen Ausländerbehörden ist das egal, sie beschließen nach Aktenlage, dass Herr B. bestimmt keine so enge Bindung zu seinem Sohn gehabt habe, zumindest nicht im letzten Jahr, da sei er ja viel gereist. Das Kind und seine Mutter werden gar nicht erst gefragt.

Wir haben aber nachgehakt: Die Mutter versichert, dass Vater und Sohn eine enge Beziehung zueinander hatten, täglich Kontakt während der 6-jährigen Beziehung der Eltern und seit der Trennung regelmäßig, mindestens 1-2 Mal pro Woche. "Unser Sohn vermisst seinen Vater sehr und fragt täglich, warum er ihn nicht mehr besuchen kommt."

Der Aufenthaltsantrag für Herrn B. wurde vor einigen Jahren abgelehnt, weil Herr B. drei kleinere, sogenannte Gelegenheits-Diebstähle (jeweils unter 100€ Wert) beging.
Ein weiterer Fehler: Er versteht das deutsche und europäische Asylsystem nicht und hoffte, wenn er in einem anderen europäischen Land Asyl bekäme, könnte er in Deutschland bei seinem Sohn sicher bleiben. Das Gericht lehnt einen einen Eilantrag gegen die Abschiebung ab, es glaubte auch nicht, dass die Vater-Sohn-Beziehung so eng sei. Die Erklärung der Mutter wurde übergangen. Die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes ignoriert.

Der Familienvater muss nun versuchen, ein Visum zu bekommen, dazu muss die Einreisesperre gestrichen werden und die Kosten für die Abschiebung zurückgezahlt werden. Das ist nahezu unmöglich, wie der zweite Fall zeigt:


Fall 2: Die Rückkehr zur Ehefrau kostet über 20.000 €

Bereits im Januar wurde Herr E. nach Marokko abgeschoben, obwohl er mit einer Deutschen verheiratet ist. Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel wurde abgelehnt, Herr E. solle erst nach Marokko ausreisen und mit Visum wieder einreisen. Ein Antrag auf freiwillige Ausreise wurde dann ignoriert, Herr E. in Abschiebehaft gesteckt und abgeschoben. Sein in der Zwischenzeit gestellter Visumsantrag wurde aber abgelehnt. Grund:  "Gegen Sie liegt eine befristete Einreisesperre bis 21.07.2021 vor. erst wenn Ihrerseits die Kosten für die Abschiebung und die Untersuchungshaft beglichen wurden, ist eine Einreise möglich"

Herr E. zahlt bereits vor dem Visumsantrag seit Januar in kleinen Raten Gerichtskosten zurück, des weiteren Verwaltungsgebühren, und drängt mehrmals auf den Bescheid über die Kosten der Abschiebung, auch die muss er zurückzahlen. Nun hat er ihn endlich erhalten:  "Sie werden hiermit verpflichtet, die bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer am 21.Januar 2019 vollzogenen Abschiebung entstandenen Kosten in Höhe von 21.369,41€ zu Gunsten des Freitstaates Sachsen zu erstatten".

Herr E. ist verzweifelt. Er ist nicht in der Lage, diese Summe zuzüglich weiterer Gerichts- und Verwaltungsgebühren, die das Asylverfahren und ein Aufenthalt mit Duldung mit sich bringen, zeitnah zurückzuzahlen. Er hatte gehofft, einen Großteil der Schulden in Deutschland zurückzahlen zu können, wäre dazu auch zu Lohnpfändungen etc. bereit. Bis zum Juli 2021 hat er dazu sehr wahrscheinlich keine Chance. Er wird von seiner Ehefrau dann mindestens eineinhalb Jahre getrennt sein.

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Toni Kreischen
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