PM vom 17. Dezember 2018: Erste Inhaftnahmen, erste Entlassung - Abschiebehaft startet wie befürchtet

Seit Freitag wurden bereits drei Menschen in Abschiebehaft Dresden inhaftiert

 

Die ersten Menschen sind seit Freitag, dem 14. Dezember, in Abschiebehaft. Drei Menschen wurden inzwischen inhaftiert, einer wurde bereits wieder entlassen. Wie befürchtet zeigt sich: im Namen rascher Abschiebungen wird Freiheit offenbar schneller entzogen, als es rechtlich zulässig ist. Die Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden musste gestern, am 16. Dezember, ihre erste Beratung mit den beiden verbliebenen Inhaftierten  durchführen.

 

"Die Inhaftierungen beginnen und auf dem Fuße folgt die erste Entlassungen. Genau das hatten wir befürchtet." gibt Toni Kreischen für die Abschiebehaftkontaktgruppe an. Seit Freitag, dem 14. Dezember befinden sich Menschen in der Abschiebehaftanstalt in Dresden. Drei Personen wurden inzwischen dort inhaftiert. Zwei befinden sich noch dort. Die dritte Person dagegen wurde nicht abgeschoben, sie wurde entlassen. "Oft wird Freiheitsentziehung, gerade bei der Abschiebehaft, angeordnet und stellt sich später als rechtswidrig heraus." so Kreischen. Schon am Freitag Abend ordnete das Amtsgericht die Entlassung an. Die Hintergründe in diesem Fall sind der Abschiebehaftkontaktgruppe derzeit nicht bekannt.

 

Abschiebehaftkontaktgruppe hatte umfassende Vorkehrungen für diesen Tag getroffen

 

Gestern, am Sonntag dem dem 16. Dezember, mussten Mitglieder der Abschiebehaftkontaktgruppe erstmals ein Beratungsgespräch in der Haftanstalt durchführen. Schnell hatten sie reagiert als sich am frühen Freitag Abend die ersten Inhaftnahmen bestätigten. Einer der beiden Betroffenen hat während seines Aufenthalts engagierte Freund*innen in Sachsen gefunden. Anders gesprochen, er ist "gut integriert." Nachdem er am Donnerstag von der Polizei aufgegriffen wurde, informierten seine Freund*innen die Mitglieder der Kontaktgruppe. In den Fällen beider Inhaftierter prüfen die Mitglieder nun, ob Haftbeschwerden eingelegt und welche Argumentation angewendet werden sollte. Kreischen gibt sich optimistisch, dass diese Prüfung keine große Hürde darstellen wird: "Wir haben uns intensiv auf den Tag X vorbereitet. Das zeigt sich an unserem schnellen Agieren, als wir von den Inhaftnahmen Ende letzter Woche hörten. Viel wichtiger aber: Voraussetzung für die Beratung war zu wissen, was wir den Menschen im Gefängnis da erzählen. Intensiv haben wir uns deswegen seit dem Sommer diesen Jahres weitergebildet." Frank Gockel vom Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. hatte ein ganzes Wochenende in Dresden verbracht. Die um die 20 Mitglieder haben bei seinem Workshop ein neues Rechtsfeld kennenlernen müssen. Ein Rechtsfeld, bei dem, so Gockels Kollege Muzaffer Öztürkyilmaz, Berater für Menschen in Abschiebehaft in Hannover beim Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., die Zahl rechtswidriger Entscheidungen hoch sei. Öztürkyilmaz Aussage bei seinem Besuch, den er in diesem Jahr in Dresden antreten musste: "In jedem anderen Bereich des Rechts würde diese Zahl für ein breites Entsetzen sorgen und vermutlich zu Rücktrittsforderungen führen."

 

Mögliche Haftgründe - ohne dass eine Straftat vorliegen muss

 

Kreischen, Gockel und Öztürkyilmaz haben alle dieselben Zahlen im Hinterkopf, wenn sie solche Aussagen tätigen. Der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch gibt an, dass knapp 50 Prozent seiner von ihm seit 2001 vertretenen Mandant*innen rechtswidrig inhaftiert worden sind. Die Richterin am Bundesgerichtshof, Johanna Schmidt-Räntsch wiederum schätzt, dass 85 bis 90 Prozent der Entscheidungen der Amtsgerichte wohl keinen Bestand vor dem Bundesgerichtshof hätten. Vorwürfe, wie dass der Aufenthaltsort gewechselt wurde, ohne die Ausländerbehörde zu informieren oder allgemein, die "Fluchtgefahr" werden von Behördenseite gern erhoben. Die Ausländerbehörde liegt in der Pflicht, Haftgründe zu beweisen. Das Amtsgericht hat zu prüfen, ob dem ausreichend nachgekommen ist. Kreischen: "Wir werden in den vorliegenden Fällen nun eine weitere Überprüfung durch das Landesgericht anstreben." so Kreischen. "Diese und weitere Haftgründe sind keine Straftaten. Sie gelten nur für nichtdeutsche Menschen." unterstreicht Kreischen.

 

Kontakt

Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden

Toni Kreischen

Mail: kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de

Unsere Pressearbeit findet auf ehrenamtlicher Basis statt. Bei telefonischer Kontaktaufnahme wird der Pressekontakt vermittelt. Bitte planen Sie gegebenenfalls einen Rückruf ein.

www.abschiebehaftkontaktgruppe.de